Voraussetzungen

Hier finden Sie die Voraussetzungen.

Ausbildungsbewilligung

Ihr Betrieb braucht zuerst vom zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt eine Ausbildungsbewilligung. Diese wird aufgrund der Prüfung Ihres Betriebes hinsichtlich Vorliegen der von der FOMA definierten  Mindesteinrichtungen zur Ausbildung von Anlagenführerinnen / Anlagenführer erteilt. Je nach Kanton erhalten Sie diese Bewilligung aufgrund Ihrer schriftlichen Unterlagen oder nach einem Betriebsbesuch durch das Berufsinspektorat. Falls Sie in Ihrem Betrieb bereits Lernende anderer Berufe ausbilden, aber neu auch den Beruf Anlagenführerin / Anlagenführer anbieten möchten, müssen Sie eine weitere Ausbildungsbewilligung für die Lehre zur Anlagenführerin / zum Anlagenführer beantragen.

Link zu den Berufsbildungsämtern

Berufsbildnerkurs

Nebst der Ausbildungsbewilligung muss jemand in Ihrem Betrieb die Ausbildung zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner (früher: Lehrmeister/in) absolvieren.  Berufsbildnerinnen / Berufsbildner vermitteln den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung im Lehrbetrieb oder stellen die Vermittlung sicher. Dabei stützen sie sich auf den Bildungsplan der jeweiligen Bildungsverordnung. Der Berufsbildnerkurs ist nicht anlagenführer-spezifisch. Kurse werden insbesondere vom eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB angeboten. Die entsprechende Person ist für die Planung der gesamten Ausbildung verantwortlich, so dass die Lernenden die für den Betrieb vorgegebenen Lernziele zeitgerecht erreichen können. Berufsbildnerinnen / Berufsbildner können auch Fachkräfte des Betriebs beauftragen, den Lernenden einen Teil der beruflichen Praxis zu vermitteln (Praxistrainer/innen). Als Fachkraft gilt, wer über eine abgeschlossene berufliche Grundbildung im Fachbereich der lernenden Person oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Verantwortlich bleiben auch in diesem Fall die Berufsbildnerinnen / Berufsbildner. In der Bildungsverordnung werden die fachlichen Voraussetzungen für Berufsbildnerinnen / Berufsbildner genauer beschrieben (Art. 12).

Ausgebildete Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern sowie Praxistrainerinnen und Praxistrainer werden in der Regel jährlich zu einem von der FOMA organisierten Informationsanlass und Repetitionskurs eingeladen. Hauptthema bilden jeweils die Bekanntgabe der Noten und des Ablaufs der letztjährigen IPA sowie mögliche Anpassungen und Verbesserungen bei der Durchführung und Organisation.

Die entsprechenden Daten finden Sie in der Agenda.

www.ehb-schweiz.ch