Kommissionen
Die Organisation der FOMA ist bewusst schlank gehalten. Es existieren die untenstehenden Kommissionen.
Die Organisation der FOMA ist bewusst schlank gehalten. Es existieren die untenstehenden Kommissionen.
Die Kommission B&Q nimmt die Aufgaben gemäss Art. 24 Abs. 4 der Bildungsverordnung wahr:
a. Sie passt den Bildungsplan nach Artikel 10 den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle 5 Jahre an. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone sowie der Genehmigung durch das SBFI.
b. Sie beantragt dem SBFI Änderungen dieser Verordnung, sofern die beobachteten Entwicklungen die Regelungen dieser Verordnung, namentlich die Handlungskompetenzen nach den Artikeln 4–6, betreffen.
Die B&Q setzt sich wie folgt zusammen: