Schicht-/Nachtarbeit

In vielen Betrieben laufen die Produktionslinien in mehreren Schichten während sieben Tagen in der Woche. Die Bereitschaft Schicht- und Nachtarbeit zu leisten, ist eine unabdingbare Voraussetzung für jede Anlagenführerin und jeden Anlagenführer. Die körperliche Fähigkeit einer Person Schicht- und Nachtarbeit zu leisten, muss bereits während der Ausbildung überprüft werden. Auszubildende dürfen von den Betrieben deshalb mit Bewilligung der Bundesbehörden im 1. Lehrjahr während 30 Nächten, im 2. während 50 Nächten und im 3. Lehrjahr ohne Beschränkungen im Schichtbetrieb eingesetzt werden.