Abschluss nachholen für Personen mit Berufserfahrung
In vielen Firmen werden Anlagen- und Produktionslinien durch langjährige Mitarbeitende ohne offiziellen Abschluss (eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ) betreut. Die entsprechenden Mitarbeitenden werden jeweils firmenintern auf die neuen Maschinen und Anlagen umgeschult. Nachdem der technologische Fortschritt sich immer stärker beschleunigt stösst dieses System an seine Grenzen. Zudem verfügen die entsprechenden Mitarbeitenden über eine geringere Arbeitsplatzsicherheit und haben bei einem Stellenwechsel mehr Mühe sich in die neue Materie einzuarbeiten. Genau hier bietet die FOMA eine massgeschneiterte Lösung. Im Rahmen der sogenannten Nachholbildung gemäss Art. 32 BBV können die entsprechenden Mitarbeitenden das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Anlagenführerin / Anlagenführer berufsbegleitend und in einem verkürzten Lehrgang erwerben. Das entsprechende Angebot stösst national auf höchstes Interesse.
Wie können Sie sich zur Nachholbildung anmelden?
Die Nachqualifikation von Mitarbeitenden ist eine grosse Chance zur Steigerung der Produktivität und Betriebstreue von bewährten Mitarbeitenden. Das Potential ist gerade hier bei weitem nicht ausgeschöpft. Im Nachfolgenden wird das Verfahren kurz zusammengefasst:
1. Berufserfahrung sammeln
Zur Lehrabschlussprüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung als Anlagenführerin/Anlagenführer vorweisen kann und über die nötigen Berufskenntnisse verfügt (BBV Art. 32). Teilzeitarbeit wird entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
2. Sprachkenntnisse vertiefen
Für den Beruf Anlagenführerin/Anlagenführerin muss zumindest Deutsch oder Französisch verstanden werden. Dies erfordert bereits das Arbeiten im Betrieb. Deutsch oder Französisch wird jeweils im Rahmen der allgemein bildenden Fächer geprüft. Zudem bieten einzelne Berufsfachschulen vorbereitende Sprachkurse an.
3. Schulbesuch organisieren
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren ist ein Nachweis zu erbringen, dass jemand über die für die Prüfungen notwendigen theoretischen Berufskenntnisse verfügt. Hierzu empfiehlt sich der Besuch einer Berufsfachschule oder der Besuch der besonderen Kurse für Personen mit Berufserfahrung. Diese werden sowohl in Neuenburg als auch in Olten angeboten. Diese spezifische Ausbildung findet jeweils am Samstag statt. Für Personen ohne EFZ umfasst die Ausbildung die Allgemeinbildung und die Berufskenntnisse; Personen mit EFZ besuchen nur den berufskundlichen Unterricht. Für Preise und nähere Informationen wird auf die untenstehenden Unterlagen verwiesen.
Wir empfehlen zudem den Besuch der überbetrieblichen Kurse ÜK für Aggregate, Steuerungstechnik und Elektrik. Erkundigen Sie sich direkt bei der Geschäftsstelle der FOMA.
4. Lehrplan zusammenstellen
Die Vorbereitung der Abschlussprüfung dauert ihre Zeit und ist mit einigen Anstrengungen verbunden. Es muss ein Platz zum ungestörten Lernen vorhanden sein. Die Vorbereitungszeit ist fest in den Wochenablauf einzuplanen.
5. Arbeitgeberin/Arbeitgeber informieren
Erhalten Sie Unterstützung von Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber? Ist sie oder er bereit, Sie für den Schulbesuch frei zu stellen? Mit welchem vorübergehenden Lohnausfall haben Sie zu rechnen? Haben Sie die Möglichkeit, sich im Betrieb in Ihrem beruflichen Tätigkeitsgebiet auch auf die Prüfungen vorzubereiten? Wie steht es mit einer finanziellen Beteiligung des Betriebs an Ihrer Weiterbildung? Wichtig: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber bzw. der HR-Abteilung. Viele Firmen kennen besondere Lösungen zur Unterstützung der Nachholbildung mittels Ausbildungsvereinbarung.
6. Finanzierung klären
Verschaffen Sie sich einen Überblick, was die Vorbereitung auf die Prüfungen kostet, inklusive allfälliger Kurse, Spesen, Lehrmittel und Prüfungskosten. Die Subventionierung der Nachholbildung ist von Kanton zu Kanton verschieden. Viele Kantone beteiligen sich an der Finanzierung z.T. bis 100%.
7. Anmeldung vornehmen
Bevor mit den Prüfungsvorbereitungen begonnen wird, muss das Formular „Gesuch um Zulassung zum Qualifikationsverfahren nach Art. 32 BBV“ beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ihres Wohnortkantons eingereicht werden. Die Zulassungsverfügung (schriftliche Bestätigung, zu welchem Zeitpunkt Sie die Prüfung ablegen können) ist auch die Voraussetzung für eine Kostengutsprache für einen allfälligen Schulbesuch durch den zuständigen Kanton Ihres Wohnortes. Bei Fragen wenden Sie sich an das Kantonale Amt für Berufsbildung oder die Geschäftsstelle der FOMA.
https://bbzolten.so.ch/ebz/bildungsangebot/berufsabschluss-fuer-erwachsene/anlagenfuehrer-in-efz/