Lehrbetrieb

Während der Ausbildung ist Ihr Lehrbetrieb Ihr Arbeitgeber. Als Lehrbetriebe für die Ausbildung von Anlagenführerinnen und Anlagenführern kommen ausschliesslich renommierte Industriebetriebe in der Schweiz mit einem hohen Automatisationsgrad in der Produktion in Frage. Die internationalen Konzernstrukturen in vielen Lehrbetrieben ermöglichen nach Abschluss der Lehre auch Einsätze im Ausland.

Rechte und Pflichten

In der Lehre haben Sie diejenigen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Lehrvertrag ergeben. Der Lehrvertrag muss durch das zuständige kantonale Amt genehmigt werden. Der Lehrbetrieb ist berechtigt Ihnen die notwenigen Weisungen zu Arbeit und Verhalten zu erteilen und verpflichtet Sie nach den Vorgaben des Bildungsplanes bestmöglichst auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten.

Mehr erfahren