Qualifikationsverfahren
Nach drei Jahren absolvieren Sie die Lehrabschlussprüfung auch Qualifikationsverfahren genannt. Die Ausbildung zur Anlagenführerinnen / zum Anlagenführer kennt keine Zwischenprüfung. Viele Firmen führen aber im Rahmen der Kontrolle der Lernfortschritte im Betrieb Kontrollen durch. Diese dienen dazu, sicher zu stellen, dass die im Bildungsplan den Betrieb zugewiesenen Ausbildungsziele auch wirklich erreicht werden. Das Qualifikationsverfahren ist von Aufbau und Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile her stark auf die praktischen Fähigkeiten der Lernenden ausgerichtet. Zentrale Bestandteile der Lehrabschlussprüfung sind die im Betrieb zu absolvierende individuelle praktische Arbeit (IPA) sowie die dreistündige schriftliche Prüfung an der Berufsschule zum Thema Berufskenntnisse. Ergänzt wird die Prüfung durch ein Examen im Bereich allgemein-bildender Unterricht (ABU) sowie den Erfahrungsnoten aus den überbetrieblichen Kursen und dem Unterricht in Berufskunde. Eine Übersicht über das Qualifikationsverfahren finden Sie nachstehend.
Übersicht QV
Qualifikationsverfahren individuelle praktische Arbeit IPA
Die individuelle praktische Arbeit (IPA) ist der zentrale Bestandteil
des Qualifikationsverfahrens. Die IPA ist die einzige Fallnote. Sie wird
in Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Experten geplant und
durchgeführt. Die Lernenden erfüllen dabei auf einer ihnen vertrauten
Anlage/Linie einen Produktionsauftrag. Bei der Ausführung werden sie vom
fachlichen Vorgesetzten beurteilt und bewertet. Die zuständigen
Experten besuchen den Betrieb zwei Mal während der Durchführung der IPA
und prüfen aufgrund der Einträge im Arbeitsjournal Fortgang und Ablauf
der IPA.
Das entsprechende Dokument ist zwingend zu erstellen. Die
Lernenden erarbeiten eine Dokumentation, welche bewertet wird.
Anlässlich eines Fachgesprächs erläutern sie den Experten Ablauf,
Ergebnisse und gezogene Schlussfolgerungen auf der Basis einer
Präsentation.
Untenstehend finden Sie die wichtigsten Unterlagen zur Durchführung der IPA, welche bei der FOMA mit dem elektronischen System PkOrg erfolgt.
Qualifikationsverfahren Berufskunde
Die Prüfung erfolgt schriftlich und dauert drei Stunden. Es werden zwei Positionsnoten gesetzt. Nähere Angaben zeigt die untenstehende Übersicht:
Position 1, 90 Minuten,
Gewichtung 50 %
Planen der Produktion Kontrollieren und Optimieren des Prozessablaufes
und der Qualität
Position 2, 90 Minuten, Gewichtung 50 %
Herstellen und Verpacken von Produkten
Einrichten und Umrichten von
Anlagen und Produktionslinien
Allgemeinbildung (ABU)
Der Unterricht entspricht den allgemeinen Vorgaben der Bundesbehörden. Für die Gewichtung der entsprechenden Noten wird auf die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren verwiesen.
Erfolgstipps
Ihr drittes Lehrjahr hat begonnen, ein grosser Teil Ihrer Berufsausbildung liegt bereits hinter Ihnen. Jetzt gilt es, auch noch den Rest zu packen – inklusive Qualifikationsverfahren! Prüfungsangst muss nicht sein! Mit einer seriösen Vorbereitung haben Sie beste Chancen den Abschluss zu schaffen. Die FOMA gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich für die Prüfungen fit machen können. Prüfungen sind auch eine Sache der richtigen Planung und des richtigen Vorgehens. Zusätzlich brauchen Sie Optimismus und eine Portion Selbstvertrauen – schliesslich haben Sie während Ihrer bisherigen Lehrzeit schon einiges an Erfahrung und Wissen gesammelt.