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In der Lehre

Während der dreijährigen Ausbildung zur Anlagenführerin / zum Anlageführer EFZ werden Sie in von Ihnen ausgewählten Lehrbetrieb zur Produktionsspezialistin / zum Produktionsspezialisten für die industrielle Fertigung mit modernen, meist elektronisch gesteuerten Produktionslinien ausgebildet. Ihre Ausbildung ermöglicht Ihnen Anlagen und Produktionslinien in verschiedensten Industrien zu bedienen und damit unterschiedlichste Produkte und Branchen kennen zu lernen.

Lehrbetrieb

Während der Ausbildung ist Ihr Lehrbetrieb Ihr Arbeitgeber. Als Lehrbetriebe für die Ausbildung von Anlagenführerinnen und Anlagenführern kommen ausschliesslich renommierte Industriebetriebe in der Schweiz mit einem hohen Automatisationsgrad in der Produktion in Frage. Die internationalen Konzernstrukturen in vielen Lehrbetrieben ermöglichen nach Abschluss der Lehre auch Einsätze im Ausland.

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Überbetriebliche Kurse

In den überbetrieblichen Kursen werden für die Ausübung des Berufes wichtige Fähigkeiten praktisch ausgebildet. Es handelt sich im Wesentlichen um Grundkenntnisse in den Bereichen Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Elektrik, Steuerungssystemen, Aggregate, etc. Die entsprechenden Gebiete werden mittels Simulationsgeräten und spezifischen Modellen praktisch geschult.

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Berufsschule

Die Berufsschule findet an fünf Standorten, nämlich in Freiburg, Bulle, Porrentruy, Olten und Chur statt. Spezifische Anliegen an Lehrpersonen nehmen die entsprechenden Berufsschulzentren gerne auf. Die Stundenpläne und Ansprechpersonen finden Sie untenstehend. Die Schulstandorte Neuenburg und Sion vermitteln ausschliesslich den Vorbereitungskurs für Absolventinnen / Absolventen der Nachholbildung gemäss Art. 32 BBV in französischer Sprache.

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Qualifikationsverfahren

Nach drei Jahren absolvieren Sie die Lehrabschlussprüfung auch Qualifikationsverfahren genannt. Die Ausbildung zur Anlagenführerinnen / zum Anlagenführer kennt keine Zwischenprüfung. Viele Firmen führen aber im Rahmen der Kontrolle der Lernfortschritte im Betrieb Kontrollen durch. Diese dienen dazu, sicher zu stellen, dass die im Bildungsplan den Betrieb zugewiesenen Ausbildungsziele auch wirklich erreicht werden. Das Qualifikationsverfahren ist von Aufbau und Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile her stark auf die praktischen Fähigkeiten der Lernenden ausgerichtet. Zentrale Bestandteile der Lehrabschlussprüfung sind die im Betrieb zu absolvierende individuelle praktische Arbeit (IPA) sowie die dreistündige schriftliche Prüfung an der Berufsschule zum Thema Berufskenntnisse. Ergänzt wird die Prüfung durch ein Examen im Bereich allgemein-bildender Unterricht (ABU) sowie den Erfahrungsnoten aus den überbetrieblichen Kursen und dem Unterricht in Berufskunde. Eine Übersicht über das Qualifikationsverfahren finden Sie nachstehend.

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